Wiederaufnahme des Verfahrens
- Wiederaufnahme des Verfahrens
Wiederaufnahme des Verfahrens, d.h. eines durch rechtskräftiges Endurteil geschlossenen Verfahrens, erfolgt in Strafsachen sowohl zugunsten als zuungunsten des Verurteilten, wenn Tatsachen vorgebracht werden, welche mit der Grundlage des angefochtenen Urteils in Widerspruch stehen, ist in Zivilsachen möglich im Wege der Nichtigkeitsklage oder der Restitutionsklage (Zivilprozeßordn. §§ 578-591).
http://www.zeno.org/Brockhaus-1911.
1911.
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Wiederaufnahme des Verfahrens — Wiederaufnahme des Verfahrens, die nochmalige Verhandlung einer durch rechtskräftiges Urteil erledigten Sache zum Zweck der Aufhebung dieses Urteils. Nach der deutschen Strafprozeßordnung (§ 399–413) kann eine W. dann erfolgen, wenn der… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Wiederaufnahme des Verfahrens — Wieder|aufnahme des Verfahrens, außerordentlicher Rechtsbehelf gegen rechtskräftige, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Urteile. Im Zivilprozess kann die Wiederaufnahme des Verfahrens durch die Nichtigkeitsklage oder die… … Universal-Lexikon
Wiederaufnahme des Verfahrens — Unter Wiederaufnahme des Verfahrens ist eine Wiederholung oder das neuerliche Aufrollen eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens zu verstehen, das zuvor bereits mit einer rechtskräftigen Entscheidung beendet wurde. Inhaltsverzeichnis 1… … Deutsch Wikipedia
Wiederaufnahme des Verfahrens — erneute Prüfung eines bereits rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens. I. Zivilprozessordnung:Im Zivilprozess nach ⇡ Rechtskraft des ⇡ Urteils aus den in §§ 579, 580 ZPO aufgezählten Gründen zwecks neuer Entscheidung möglich. 1. Die W.d.V. ist… … Lexikon der Economics
Wiederaufgreifen des Verfahrens — Unter Wiederaufnahme des Verfahrens ist eine Wiederholung oder das neuerliche Aufrollen eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens zu verstehen, das zuvor bereits mit einer rechtskräftigen Entscheidung beendet wurde. Inhaltsverzeichnis 1… … Deutsch Wikipedia
Aufnahme des Verfahrens — Aufnahme des Verfahrens, in der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 239 ff.) die bei einem durch Unterbrechung (s. d.) oder Aussetzung (s. d.) bewirkten Stillstande des Verfahrens abgegebene Erklärung einer Person, daß sie als Rechtsnachfolger oder… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Wiederaufnahme — kann folgende Bedeutungen haben: im Gerichtswesen die Wiederaufnahme des Verfahrens eine Wiederaufnahmeklage die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit, siehe Beruflicher Wiedereinstieg im Schach die Wiederaufnahme einer Hängepartie beim Theater… … Deutsch Wikipedia
Geschichte des Fernsehens — Vorbemerkung: Obgleich im Artikel Geschichte des Fernsehens eine chronologische Erzählweise überwiegt, ist er in erster Linie thematisch gegliedert. Eine chronologische Auflistung der Ereignisse findet sich unter Chronologie des Fernsehens.… … Deutsch Wikipedia
Methodengeschichte des Fremdsprachenunterrichts — Unterrichtsmethoden für das Fremdsprachenlehren bzw. lernen bezeichnen den Komplex von Lehr /Lernverfahren (einschließlich Unterrichtsplanung und Einsatz von Lehrmaterial), mittels derer eine Fremdsprache im neusprachlichen… … Deutsch Wikipedia
Restitutionsklage — ⇡ Wiederaufnahme des Verfahrens … Lexikon der Economics